IPZV Pferdeführerschein Umgang

Offizieller Abzeichenlehrgang

Anmeldung bitte über das Kontaktformular!
Bitte gebt Eure vollständige Adresse, Geburtsdatum sowie Vereinszugehörigkeit und natürlich den gewünschten Kurs an. Falls Ihr ein Leihpferd benötigt fragt dieses bitte auch direkt mit ab.

Hier sind noch einmal die offiziellen Beschreibungen und Anforderungen des 
IPZV Pferdeführerscheins in IPO und API:

IPO 2021 - Teil B II Abzeichen:
IPZV Pferdeführerschein Umgang
Dieser Pferdeführerschein Umgang des IPZV ersetzt den IPZV Basispass ab 2021. Aufgabe des Vorbereitungslehrgangs zum Pferdeführerschein Umgang ist, dem Teilnehmer Handlungskompetenz zum sicheren und pferdegerechten Umgang mit dem Pferd in alltäglichen Situationen zu vermitteln. Dabei werden grundlegende Kenntnisse des Pferdeverhaltens erarbeitet und das Führen des Pferdes unter Sicherheitsaspekten in praxisbezogenen Aufgabenstellungen geübt.
Der Lehrgang zum Pferdeführerschein Umgang vermittelt ein Grundverständnis zu den Themenbereichen Umgang, Gesundheit, Haltung und Fütterung des Pferdes und trägt so zu einer fundierten Ausbildung von Pferdefreunden bei. Der Pferdeführerschein fördert den verantwortungsvollen und sicheren Umgang mit dem Pferd.
A Zulassungsvoraussetzungen
Der Bewerber muss im laufenden Kalenderjahr mindestens 12 Jahre alt werden. Er muss vor der Prüfung an einem mindestens 4-tägigen Vorbereitungskurs oder an 30 UE teilgenommen haben.
B Lehrgangsleiter
IPZV-Ausbilder, IPZV-Trainer A, IPZV-Trainer B, IPZV-Trainer C. Die Lehrgangsleiter sind verpflichtet, in Vorbereitung auf die Lehrgangsdurchführung eine entsprechende Aus-/Fortbildung nachzuweisen.
C Anforderungen
Die Prüfung besteht aus 5 Teilprüfungen, die an einem Tag abzulegen sind!
Teil I: Theoretische Prüfung
Verhaltensgerechter Umgang mit dem Pferd, Bodenarbeit, Pferdeverhalten, Identifikation von Pferden, Grundlagen der Anatomie, Sicherheit und Unfallverhütung, Fütterung, Pferdepflege, Pferdegesundheit, wesentliche Erkrankungen, Kenntnisse Impfungen und Wurmkuren, Erste – Hilfe – Maßnahmen, Pferdeweide, Auslauf, Stallarten, Tierschutz
Teil II: Praktische Prüfung
a) Umgang mit dem Pferd und Pferdepflege: Kontaktaufnahme zum Pferd, Holen des Pferdes, Aufhalftern, Führen, Anbinden, Putzen, Hufe auskratzen, Kontrolle des Pferdes
b) Bodenarbeit: Vorführen des Pferdes für den Tierarzt (Vortraben für Lahmheitsuntersuchung) und Bodenarbeitsaufgabe: Führen auf beiden Händen, in Schritt und Trab oder Tölt, Wenden, Hinterher gehen lassen, Halten, Rückwärtstreten.
c) Bodenarbeit: Alltagssituationen im öffentlichen Raum (3 Situationen sind darzustellen) : Führen zur Weide, Begegnungen mit z.B. Traktoren, Radfahrern, Fussgängern, anderen Pferden, Heranführen an unbekannte Gegenstände
d) Verladen
IPZV e. V. | IPO 2021 – TEIL B II: Abzeichen
IPZV e. V. | Hildesheimer Straße 193 A | 30880 Laatzen 9
D Prüfungskommission
Die Prüfungskommission besteht aus 2 API-Prüfern (Ausbilder, Trainer A, B oder C), beide Prüfer müssen durch FN und IPZV zum Abnehmen der Prüfung zum Pferdeführerschein Umgang berechtigt sein.
E Allgemeine Hinweise
Die Prüfung muss Prüfungscharakter haben, auf gepflegte Kleidung der Prüflinge ist zu achten. Die Ausrüstung der Pferde sollte sicher und in Ordnung sein. An den Stationen a) und b) der praktischen Prüfung können bis zu 2 oder 3 Fragen pro Teilnehmer zu den entsprechenden Theoriethemen an praktischen Beispielen mit Demonstrationsmaterialien am Pferd abgefragt werden. In der Theorieprüfung sind dann diese Themen nicht erneut zu prüfen.
Es werden keine Noten vergeben. Das Prüfungsergebnis lautet „bestanden“ oder „nicht bestanden“. Eine nicht bestandene Prüfung kann wiederholt werden, wobei alle Stationen zu wiederholen sind.
API – Ausführungsbestimmungen:
Pferdeführerschein Umgang des IPZV
▪ Dieses Abzeichen muss als Voraussetzung für alle Reitabzeichen und Freizeitabzeichen abgelegt werden.
▪ Der Pferdeführerschein Umgang muss immer separat ausgeschrieben werden. Der Teilnehmer kann parallel an keinem anderen API-Kurs teilnehmen.
▪ Der Lehrgangsleiter darf parallel hierzu keinen anderen API-Kurs durchführen. Sollte ein Kurs parallel ausgeschrieben werden, muss ein zweiter berechtigter Trainer diesen durchführen.
▪ Der IPZV-Sachkundekurs Pferdehaltung ersetzt den Pferdeführerschein Umgang und ist als Voraussetzung für RA und FRA gültig.
▪ Aufgabe des Vorbereitungslehrgangs zum Pferdeführerschein Umgang ist, dem Teilnehmer Handlungskompetenz zum sicheren und pferdegerechten Umgang mit dem Pferd in alltäglichen Situationen zu vermitteln. Dabei werden grundlegende Kenntnisse des Pferdeverhaltens erarbeitet und das Führen des Pferdes unter Sicherheitsaspekten in praxisbezogenen Aufgabenstellungen geübt.
▪ Der Lehrgang zum Pferdeführerschein Umgang vermittelt ein Grundverständnis zu den Themenbereichen Umgang, Gesundheit, Haltung und Fütterung des Pferdes und trägt so zu einer fundierten Ausbildung von Pferdefreunden bei. Der Pferdeführerschein fördert den verantwortungsvollen und sicheren Umgang mit dem Pferd.
▪ Mögliche Bahnen: Reithalle, Viereck oder eingezäunter Platz, Orte im öffentlichen Raum
▪ Die Prüfung besteht aus 5 Teilprüfungen, die an einem Tag abzulegen sind!

Praxis:
▪ Umgang mit dem Pferd und Pferdepflege: Kontaktaufnahme zum Pferd, Holen des Pferdes, Aufhalftern, Führen, Anbinden, Putzen, Hufe auskratzen, Kontrolle des Pferdes
▪ Bodenarbeit: Vorführen des Pferdes für den Tierarzt (Vortraben für Lahmheitsuntersuchung) und Bodenarbeitsaufgabe: Führen auf beiden Händen, in Schritt und Trab oder Tölt, Wenden, Hinterher gehen lassen, Halten, Rückwärtstreten.
▪ Bodenarbeit: Alltagssituationen im öffentlichen Raum (3 Situationen sind darzustellen): Führen zur Weide, Begegnungen mit z.B. Traktoren, Radfahrern, Fussgängern, anderen Pferden, Heranführen an unbekannte Gegenstände
▪ Verladen
▪ Die Teilnehmer sind wie folgt ausgerüstet: Handschuhe, feste Schuhe, Hose, Gerte. Das Führen erfolgt einzeln oder mit max. 4 - 5 Pferden gemeinsam.
▪ Die Prüfungskommission kann sich „aufteilen“.

Theorie:
Ca. 5 -6 Fragen zu den verschiedenen Gebieten. An den Stationen a) und b) der praktischen
Prüfung können bis zu 3 Fragen pro Teilnehmer zu den entsprechenden Theoriethemen an praktischen Beispielen mit Demonstrationsmaterialien am Pferd abgefragt werden. Werden in den Stationen a) und b) Theoriefragen gestellt, werden entsprechend weniger Fragen im Theorieraum abgeprüft. Jeder Teilnehmer erhält insgesamt 5-6 Fragen.
Bewertung:
Der Prüfling sollte einen sicheren Umgang mit dem Pferd haben, es Führen und Pflegen können. Sollte ein Aufgabenteil nicht erfüllt werden, kann der Aufgabenteil nochmals mit einem anderen Pferd wiederholt werden. Dieses sollte jedoch nicht die Regel sein. Die Prüfung ist kein Motivationsabzeichen! Kinder und Erwachsene werden gleichermaßen bewertet.
Es werden keine Noten vergeben. Das Prüfungsergebnis lautet „bestanden“ oder „nicht bestanden“. Eine nicht bestandene Prüfung kann wiederholt werden, wobei alle Stationen zu wiederholen sind.
Gründe für das Nichtbestehen:
Praxis: z. B. grobe Einwirkung, Nichterfüllung der Aufgabenstellung oder mangelndes Beherrschen des Pferdes.
Theorie: Kein ausreichendes Wissen in den theoretischen Bereichen, oder zweimalig falsche Antworten.

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